WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Die neue Richtlinie zur privaten Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht

Die neue Richtlinie zur privaten Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht

Christian Kersting, Düsseldorf

Am 17. April dieses Jahres hat das Europäische Parlament der Richtlinie zur privaten Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht zugestimmt. [Fußnote 1: www.europarl.europa/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+AMD+A7-2014-0089+002-002+DOC+PDF+V0//DE (zuletzt abgerufen am 2.5.2014).] Damit soll die zweite Säule der Kartellrechtsdurchsetzung in Europa, die neben die Durchsetzung des Kartellrechts durch öffentlich-rechtliche Sanktionen, insbesondere Bußgelder, tritt, gestärkt werden. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen dem bereits in Deutschland bestehenden Standard. Trotzdem werden selbstverständlich auch in Deutschland Umsetzungsmaßnahmen erforderlich werden. Insgesamt darf auch nicht übersehen werden, dass die Richtlinie der Rechtsangleichung in ganz Europa dient. Sie sorgt daher insbesondere auch dafür, dass die in einigen Mitgliedstaaten bislang eher schwachen Durchsetzungsmöglichkeiten gestärkt werden. [Fußnote 2: Obwohl auch in anderen