WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Drittplattformverbote: Kernbeschränkungen des Internetvertriebs?

Drittplattformverbote: Kernbeschränkungen des Internetvertriebs?

Andrea Lohse, Bochum

Die kartellrechtliche Zulässigkeit eines Verbots des Vertriebs über Internetmarktplätze wie Amazon und eBay hat schon drei Oberlandesgerichte beschäftigt und wird vom Bundeskartellamt geprüft. Soweit es um das Kartellverbot geht, stellen sich Fragen im Hinblick auf die Tatbestandsrestriktion für den selektiven Vertrieb, die Vertikal-GVO und die Möglichkeit einer Einzelfreistellung. Es sprechen gute Gründe dafür, dass ein generelles Drittplattformverbot typischerweise tatbestandsmäßig und überdies eine Kernbeschränkung i. S. v. Art. 4 Vertikal-GVO ist; es erfüllt jedenfalls die Freistellungsvoraussetzungen nicht, so dass zumindest ein Freistellungsentzug angezeigt ist.

In accordance with the European Commission's Guidelines on Vertical Restraints, up to now, three German Higher Regional Courts have held that restrictions on the use of third party platforms as Amazon and eBay may be legally permissible under antitrust law. With respect to a possible infringement of