WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Beihilfenkontrolle und Standortwettbewerb: „Institutionelle Rigiditäten“ als Rechtfertigung für die Vergabe einer Beihilfe

Beihilfenkontrolle und Standortwettbewerb: „Institutionelle Rigiditäten“ als Rechtfertigung für die Vergabe einer Beihilfe

Friedrich Gröteke / Klaus Heine, Marburg

Primäre Aufgabe der EU-Beihilfenkontrolle ist es, einen unverzerrten Wettbewerb zwischen Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Darüber hinaus kann der Beihilfenkontrolle aber auch die Funktion zugeschrieben werden, den Standort- bzw. institutionellen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu sichern. Am Beispiel einer Beihilfe an die Automobilmanufaktur Dresden (AMD) aus dem Jahr 2001 kann jedoch gezeigt werden, dass durch die Berücksichtigung von „institutionellen Rigiditäten“ als Begründung für die Vergabe von Beihilfen die Beihilfenkontrolle diese Funktion nicht mehr erfüllen kann. Weiterhin kann gezeigt werden, dass es sich bei der Anwendung des Kriteriums „institutionelle Rigiditäten“ im Fall AMD keineswegs um einen Einzelfall handelt, sondern um ein von der Kommission systematisch eingeführtes Kriterium. Eine dadurch ausgelöste Beeinträchtigung des institutionellen Wettbewerbs in der Europäischen Union ist nicht