Röhricht / Graf von Westphalen / Haas, HGB
Vorwort

Vorwort

Röhricht/Graf von Westphalen/Haas/Mock/Wöstmann

Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB 6/2023 - VII>>

Seit langem gab es keine so grundlegende Reform des HGB wie durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1.1.2024 in Kraft treten wird (BGBl. I 2021, 2436 v. 17.8.2021). Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber den seit 1900 in weiten Teilen unveränderten Normenbestand des zweiten Buches des HGB und des – über § 105 Abs. 3 HGB anwendbaren – Achten Abschnitts des Zweiten Buches des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts vollständig umgestaltet und modernisiert, so dass es sich dabei ohne Übertreibung um eine echte Jahrhundertreform handelt (s. Einl. §§ 105–237). Mit der 6. Auflage unseres HGB-Kommentars haben wir es uns nun zur Aufgabe gemacht, das MoPeG ins Zentrum unserer HGB-Kommentierung zu stellen und eine echte Reformauflage vorzulegen. Dabei haben wir der Kommentierung bereits die im Zweiten Buch des HGB zum Teil neue „Nummerierung“ zugrunde