Stichwortverzeichnis
Lutter/Hommelhoff/Teichmann
Bearbeiter: Wiss. Mitarb. Jakob Staudt
Halbfette Zahlen ohne Angabe eines Gesetzes verweisen auf die Vorschriften der SE-VO (Teil A.), solche mit der Angabe SEBG auf Vorschriften des SEBG (Teil B.). Einige Vorschriften des SEAG sind in Anhängen zu den Vorschriften der SE-VO kommentiert.
Einl. verweist auf die Einleitung vor Art. 1 SE-VO Anh. ArbeitsR, Anh. SteuerR und Anh. KonzernR verweisen auf die Anhänge zur arbeitsrechtlichen Praxis (Teil C.), zum Steuerrecht (Teil D.) und zum Konzernrecht (Teil E.).
Magere Zahlen verweisen auf die Randzahlen innerhalb der einzelnen Kommentierungen.
Abberufung
Arbeitnehmervertreter 43 57; 43 Anh. § 29 SEAG 5; 52 19, 21
Aufsichtsorgan 40 23 ff.
geschäftsführende Direktoren 43 Anh. § 40 SEAG 48 ff.
Leitungsorgan 39 37 ff.
Minderheitenschutz 43 Anh. § 29 SEAG 13 ff.
Verwaltungsorganmitglieder 43 49 ff.
Verwaltungsrat 43 Anh. § 29 SEAG 1 ff.
Abfindung; s. Barabfindung
Abfindungsangebot; s