Kapp / Ebeling, ErbStG
Vorwort zur 91. Ergänzungslieferung

Vorwort zur 91. Ergänzungslieferung

Kapp/Ebeling

Kapp/Ebeling, ErbStG 1/2024 - 1 (91. Lieferung 02.2022)>>

Im Vorwort zur 84. Ergänzungslieferung mit Stand Juni 2020 haben die Autoren auf den aus ihrer Sicht beklagenswerten Zustand des ErbStG hingewiesen. Dies gilt insbesondere für das Verschonungssystem der §§ 13a–13c, 19a, 28a ErbStG, welches insbesondere bei mehrstufigen Strukturen den Rechtsanwender vor besondere Aufgaben stellt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Der sog. 90 %-Test schließt vielfach unentgeltliche Erwerber begünstigungsfähigen Vermögens von der Verschonung aus, ohne dass dies im Sinne der Gleichbehandlung der Erwerber nachvollziehbar ist. Es gibt viele Fälle, in denen der 90 %-Test misslingt, im Erfolgsfall jedoch infolge der auf dieser Stufe geltenden Nettobetrachtung das begünstigte Vermögen nahezu 100 % beträgt und daher steuerbefreit wäre. Dies verstehe, wer wolle. Ein Lichtblick ist die Entscheidung des FG Münster v. 24.11.2021 – 3 K 2174/19 Erb, nach welcher der 90 %-Test