Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO
Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)
in der Neufassung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I, 1577)

Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)

in der Neufassung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I, 1577)

Hübschmann/Hepp/Spitaler

Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO 10/2024 - 1 (223. Lieferung 07.2013)>>

Mit den Änderungen durch:

  • 2002: Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. 23.7.2002 (BGBl. I, 2715);

  • 2010: Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010 (BGBl. I, 1768).

§ 1 Geltungsbereich (1)1 Dieses Gesetz gilt für die Ausbildung der Beamten der Steuerverwaltung der Länder.

(2) Nach diesem Gesetz bestimmen sich in der Steuerverwaltung der Länder auch

  • 1. die Eingangsvoraussetzungen für die Laufbahnbewerber des einfachen, des mittleren des gehobenen und des höheren Dienstes,

  • 2. der Aufstieg in höhere Laufbahnen,

  • 3. die Einführung der Beamten in die Aufgaben ihrer Laufbahnen und

  • 4. die Fortbildung der Beamten.

(3) Auch wenn die Länder die in Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten Laufbahngruppen durch landesrechtliche Regelungen zusammenfassen oder abweichend bezeichnen, richten sich die Eingangsvoraussetzungen für die Beamtinnen und