Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)
in der Neufassung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I, 1577)
Hübschmann/Hepp/Spitaler
Mit den Änderungen durch:
2002: Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. 23.7.2002 (BGBl. I, 2715);
2010: Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010 (BGBl. I, 1768).
§ 1 Geltungsbereich (1)1 Dieses Gesetz gilt für die Ausbildung der Beamten der Steuerverwaltung der Länder.
(2) Nach diesem Gesetz bestimmen sich in der Steuerverwaltung der Länder auch
1. die Eingangsvoraussetzungen für die Laufbahnbewerber des einfachen, des mittleren des gehobenen und des höheren Dienstes,
2. der Aufstieg in höhere Laufbahnen,
3. die Einführung der Beamten in die Aufgaben ihrer Laufbahnen und
4. die Fortbildung der Beamten.
(3) Auch wenn die Länder die in Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten Laufbahngruppen durch landesrechtliche Regelungen zusammenfassen oder abweichend bezeichnen, richten sich die Eingangsvoraussetzungen für die Beamtinnen und