WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Beschlagnahmeanordnungen im Rahmen kartellbehördlicher Durchsuchungen
– Anm. zu LG Bonn, Beschl. v. 21.09.2015, 29 Qs 7/15

Beschlagnahmeanordnungen im Rahmen kartellbehördlicher Durchsuchungen

– Anm. zu LG Bonn, Beschl. v. 21.09.2015, 29 Qs 7/15

Dr. Daniel Könen, LL.M.

Das Bundeskartellamt (BKartA) orientiert sich in kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren im Hinblick auf die strafprozessualen Rahmenbedingungen für Durchsuchungen und Beschlagnahmen aufgrund des gemeinsamen Standorts maßgeblich an der Rechtsprechung des LG Bonn (LG). Dieses hat mit dem nachfolgend besprochenen Beschluss erstmals feste Kriterien für nicht-richterliche Beschlagnahmeanordnungen durch das BKartA aufgestellt. Zwar werden dadurch die Verfahrensrechte betroffener Unternehmen im Hinblick auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle ex post konkretisiert, eine spürbare Stärkung der Beschuldigtenrechte geht damit indes nicht einher. Vielmehr wird das dem Richtervorbehalt zugrundeliegende gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren weiterhin konterkariert. Gerichtsorganisatorische Maßnahmen, die zu einer engeren Zusammenarbeit von Kartellbehörde und Ermittlungsrichter führen, könnten diesem Missstand abhelfen.