WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Bang & Olufsen (Frankreich) – Absolutes Verbot des Online-Handels
Die Fortsetzung des Falls Pierre Fabre ... Wie geht es weiter? – Anmerkung zu Cour d'Appel de Paris, Entsch. v. 13.3.2014, 2013/00714 – Bang & Olufsen

Bang & Olufsen (Frankreich) – Absolutes Verbot des Online-Handels

Die Fortsetzung des Falls Pierre Fabre ... Wie geht es weiter? – Anmerkung zu Cour d'Appel de Paris, Entsch. v. 13.3.2014, 2013/00714 – Bang & Olufsen

Laurence Nicolas-Vullierme, Paris

Der Cour d'Appel de Paris hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13.3.2014 eine seinerzeit durch die französische Kartellbehörde gegenüber dem HiFi-Hersteller Bang & Olufsen verhängte Geldbuße überraschend deutlich von 900.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Die Kartellbehörde war ursprünglich eingeschritten, weil Bang & Olufsen seinen Vertriebshändlern vertraglich den (Online-)Versandhandel untersagt hatte. Die jetzige Entscheidung, die weniger materiell-rechtliche als verfahrensrechtliche Aspekte zum Gegenstand hat, ist vor dem Hintergrund der Pierre Fabre-Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2011 zu begrüßen.

Wie Pierre Fabre hatte das dänische Unternehmen Bang & Olufsen seinen Vertragshändlern den Online-Handel absolut verboten. Auf Antrag des Wirtschaftsministers hatte die französische Kartellbehörde die Vereinbarkeit des selektiven Vertriebssystems für Stereoanalagen und HiFi-Komponenten für Heimkinos mit dem Kartellverbot zu prüfen. Mit Ausnahme