WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Unternehmensbegriff: Haftung der Rechtsnachfolger bei Wettbewerbsverstoß der Rechtsvorgänger
Kartellschadensersatz • Wirtschaftliche Kontinuität • Unternehmensbegriff • Umstrukturierung • Rechtsnachfolger

Unternehmensbegriff: Haftung der Rechtsnachfolger bei Wettbewerbsverstoß der Rechtsvorgänger

Kartellschadensersatz • Wirtschaftliche Kontinuität • Unternehmensbegriff • Umstrukturierung • Rechtsnachfolger

Kommentiert von Markus Hutschneider

EuGH, Urteil vom 14.03.2019 – C-724/17, Skanska

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  • Anmerkung von Markus Hutschneider, Leiter der Abteilung Case Management Kartellrecht – Schadensersatz der DB AG / Robert Bäuerle, LL.M., Mitarbeiter der Abteilung Case Management Kartellrecht – Schadensersatz der DB AG
    • I. Die Entscheidung
    • II. Praktische Auswirkungen

Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der alle Aktien der Gesellschaften, die an einem durch diesen Artikel verbotenen Kartell teilgenommen hatten, von anderen Gesellschaften erworben wurden, die die zuerst genannten Gesellschaften beendet und deren Geschäftstätigkeit fortgesetzt haben, die erwerbenden Gesellschaften für die durch dieses Kartell verursachten Schäden haftbar gemacht werden können.

(Beantwortung der Vorlagefrage)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 101, 267 AEUV

Sachverhalt

1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung