WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Olympische Freiheiten: IOC und DOSDB müssen Werberegeln für deutsche Athleten anpassen
Sportkartellrecht • Olympische Spiele • Werbung • Sponsoring • Vermarktung • Kollektive Marktbeherrschung • Drittmarkt

Olympische Freiheiten: IOC und DOSDB müssen Werberegeln für deutsche Athleten anpassen

Sportkartellrecht • Olympische Spiele • Werbung • Sponsoring • Vermarktung • Kollektive Marktbeherrschung • Drittmarkt

Bundeskartellamt, Beschluss vom 25.02.2019 – B2-26/17, IOC/DOSB

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    In sachlicher Hinsicht ist ein Markt für die Organisation und Vermarktung der Olympischen Spiele abzugrenzen.

  2. 2.

    Die Mitglieder der Olympischen Bewegung – namentlich die OKs, NOKs und IFs sowie das IOC – sind auf dem Markt für die Organisation und Vermarktung der Olympischen Spiele eine kollektive Einheit und als solche marktbeherrschend.

WUW 05/2019 S. 278>>
  1. 3.

    Die Regelungen des IOC in Bezug auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für individuelle Werbemaßnahmen deutscher Athleten während der „frozen period“ sowie ihre Anwendung durch den DOSB behindern die Wettbewerbsmöglichkeiten auf einem Markt für Sportsponsoring.

(LS von der Redaktion formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 101, 102 AEUV

§§ 1, 19 GWB

Sachverhalt

1

Die Beteiligten zu 1. und zu 2. gehören zur Olympischen Bewegung. Der Beteiligte zu 2. (im Folgenden „IOC“) ist eine nichtstaatliche Organisation mit