Facebook-Entscheidung: Missbrauch durch Verstoß gegen Wertungen des Datenschutzrechts
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Ausbeutungsmissbrauch • Soziales Netzwerk • Datenschutz
Bundeskartellamt, Beschluss vom 15.02.2019 – B6-22/16, Facebook
Das Bundeskartellamt hat seinen Beschluss in der Sache Facebook veröffentlicht (siehe schon die Dokumentation des Fallberichts in WuW 2019, 167 = WUW1296333). Der Beschluss umfasst 309 Seiten. Dem Unternehmen Facebook wird untersagt, die Nutzung seines sozialen Netzwerks davon abhängig zu machen, dass die Nutzer bestimmten Konditionen zustimmen. Facebook wird die Anpassung seiner Richtlinien und Konditionen aufgegeben. Das Amt erwartet auch einen Umsetzungsplan. Die Umsetzung wird allerdings durch Einlegung einer Beschwerde beim OLG Düsseldorf gehemmt. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war dem Vernehmen nach eine solche Beschwerde eingelegt, über die allerdings noch nicht entschieden war.
Die Entscheidung