WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Rheinisches Ping-Pong: Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten
Bestimmungsverfahren • Verweisung • Zuständigkeit • Bindungswirkung • Kartellgericht • Willkür

Rheinisches Ping-Pong: Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten

Bestimmungsverfahren • Verweisung • Zuständigkeit • Bindungswirkung • Kartellgericht • Willkür

OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2018 – 8 AR 17/18, Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  1. 1.

    Entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO sind Verweisungsbeschlüsse zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten bindend.

  2. 2.

    Die Bindungswirkung entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wird nicht durch eine bloße Unrichtigkeit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage infolge eines einfachen Rechtsirrtums des verweisenden Gerichts in Frage gestellt.

(LS von der Redaktion formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§§ 36, 281 ZPO

Aus den Gründen

3

Das Oberlandesgericht Köln ist gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Zur Begründung kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf den das Bestimmungsverfahren auslösenden Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.02.2018 (…) Bezug genommen werden.

5

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO wird das zuständige Gericht bestimmt, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für