Rheinisches Ping-Pong: Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten
Bestimmungsverfahren • Verweisung • Zuständigkeit • Bindungswirkung • Kartellgericht • Willkür
OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2018 – 8 AR 17/18, Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- 1.
Entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO sind Verweisungsbeschlüsse zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten bindend.
- 2.
Die Bindungswirkung entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wird nicht durch eine bloße Unrichtigkeit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage infolge eines einfachen Rechtsirrtums des verweisenden Gerichts in Frage gestellt.
(LS von der Redaktion formuliert)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§§ 36, 281 ZPO
Aus den Gründen
Das Oberlandesgericht Köln ist gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Zur Begründung kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf den das Bestimmungsverfahren auslösenden Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.02.2018 (…) Bezug genommen werden.
Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO wird das zuständige Gericht bestimmt, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für