WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Schienenkartell II: OLG Düsseldorf stellt sich beim Anscheinsbeweis gegen BGH
Quotenkartell • Kundenschutzkartell • Tatsächliche Vermutung • Anscheinsbeweis • Kartellbetroffenheit • Kartellschaden

Schienenkartell II: OLG Düsseldorf stellt sich beim Anscheinsbeweis gegen BGH

Quotenkartell • Kundenschutzkartell • Tatsächliche Vermutung • Anscheinsbeweis • Kartellbetroffenheit • Kartellschaden

Kommentiert von Dr. Vanessa Pickenpack / Dr. Daniel Dohrn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2019 – VI-U (Kart) 18/17, Schienenkartell II

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  • Anmerkung von Dr. Vanessa Pickenpack / Dr. Daniel Dohrn, Partner bei Oppenhoff & Partner, Köln

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein jahrelang betriebenes Quoten- oder Kundenschutzkartell die widerlegbare tatsächliche Vermutung begründet, dass

2. Davon abgesehen führt auch die Würdigung aller Umstände des Entscheidungsfalles zu der Feststellung, dass eine widerlegbare tatsächliche Vermutung für die Kartellbetroffenheit und einen Kartellschaden in Form überhöhter Preise gerechtfertigt ist.

(LS vom Gericht formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 1 GWB

§§ 33 Abs. 4, 5 GWB 2005

Sachverhalt

– die Kartellabsprache auf alle Beschaffungsvorgänge angewendet worden ist, die nach den äußeren Umständen in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht von der kartellrechtswidrigen