WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Flüssiggas II: Tatbeendigung bei Übertragung des kartellbefangenen Geschäfts auf Tochter
Tatbeendigung • Verjährung • Handlungseinheit • Kartellbetroffenheit • Tatbeteiligung • Tochtergesellschaft

Flüssiggas II: Tatbeendigung bei Übertragung des kartellbefangenen Geschäfts auf Tochter

Tatbeendigung • Verjährung • Handlungseinheit • Kartellbetroffenheit • Tatbeteiligung • Tochtergesellschaft

BGH, Beschluss vom 09.10.2018 – KRB 58/16, Flüssiggas II

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Tatbeendigung i. S. des § 31 Abs. 3 OWiG kann es entgegenstehen, wenn zwar die ursprünglich handelnde Gesellschaft aus dem Kartell ausscheidet, aber für sie ihre (hundertprozentige) Tochtergesellschaft eintritt.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 31 Abs. 3, § 33 Abs. 2 und 4 OWiG

§ 81 Abs. 8 GWB

Sachverhalt

1

Das Oberlandesgericht hat gegen die Nebenbetroffene zu 2 wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 1 GWB, begangen durch Leitungspersonen ihrer Rechtsvorgängerin, eine Geldbuße in Höhe von 15 Mio. €, zahlbar in drei Raten, verhängt. Das Verfahren ist in der Hauptverhandlung von dem Verfahren gegen die Nebenbetroffenen zu 1 und 3 bis 7 sowie die Betroffenen zu 1 und 5 (KRB 51/16 – Flüssiggas I) abgetrennt worden. Mit ihrer Rechtsbeschwerde rügt die Nebenbetroffene zu 2 die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Während der Schuldspruch keinen