WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Unbillige Behinderung durch Stadt: Diskriminierungsfreie Vergabe von Trinkwasserkonzessionen
Wasserkonzession • Vergabeverfahren • Wegenutzungsrecht • Marktbeherrschende Stellung • Willkürverbot • Diskriminierungsverbot • Ermessensspielraum • Geschäftsgeheimnisse

Unbillige Behinderung durch Stadt: Diskriminierungsfreie Vergabe von Trinkwasserkonzessionen

Wasserkonzession • Vergabeverfahren • Wegenutzungsrecht • Marktbeherrschende Stellung • Willkürverbot • Diskriminierungsverbot • Ermessensspielraum • Geschäftsgeheimnisse

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2018 – VI-2 U 7/16 (Kart), Wasserkonzessionsvertrag

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Abzugrenzen ist ein sachlich relevanter Markt des Angebots von Wegenutzungsrechten zur Verlegung und zum Betrieb von Rohrleitungen, die zum Wasserversorgungsnetz gehören. Auf diesem Markt stehen sich die Städte und Gemeinden als ausschließliche Anbieter des Wegerechts und Wasserversorgungsunternehmen als Nachfrager gegenüber. Der relevante Markt ist örtlich auf das Gebiet der jeweiligen Kommune beschränkt. Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Wasserrohrleitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeinde- und Stadtgebiet eignen.

2. Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass die Auswahlentscheidung die an sie zu stellenden verfahrensbezogenen und materiellen Anforderungen nicht