Franchisesysteme: Schadensersatz bei faktischer Preisbindung durch Werbemaßnahmen
Preisbindung • Unverbindliche Preisempfehlung • Franchisesystem • Werbung • Werbekostenbeitrag • Freistellung • Kartellschadensersatz
LG München I, Teilurteil vom 26.10.2018 – 37 O 10335/15, King des Monats
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Durch Werbemaßnahmen des Franchisegebers können Franchisenehmer unter Verstoß gegen § 1 GWB faktisch gezwungen werden, ihre Ware zu den beworbenen Preisen anzubieten. Dies gilt insbesondere bei unzureichenden Hinweisen über die teilnehmenden Filialen und die Unverbindlichkeit der Preisempfehlung.
2. Bei der Berechnung des Schadensersatzes aufgrund einer unzulässigen Preisbindung ist der Gewinn zugrundezulegen, der ohne die faktische Bindung beim Verkauf der beworbenen Artikel hätte erzielt werden können.
(LS von der Redaktion formuliert)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
Art. 2, 4 Vertikal-GVO
§§ 1, 2, 20, 33, 33a, 87, 89 GWB
Sachverhalt
Die Klägerinnen betreiben als Franchisenehmerinnen ... Restaurants in B. und Br.
Die Beklagte ist die in der Schweiz ansässige Franchisegeberin.
Mit der Klage wenden sich die Klägerinnen gegen Maßnahmen der Beklagten im Rahmen des