WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Selbstreinigung für Schienenkartell: Schadensausgleich und Vorlage des Bußgeldbescheids
Vergabe öffentlicher Aufträge • Zuverlässigkeit • Ausschlussgrund • Ermittlungsbehörde • Wirtschaftsteilnehmer • Höchstzulässiger Zeitraum • Wettbewerbsregister

Selbstreinigung für Schienenkartell: Schadensausgleich und Vorlage des Bußgeldbescheids

Vergabe öffentlicher Aufträge • Zuverlässigkeit • Ausschlussgrund • Ermittlungsbehörde • Wirtschaftsteilnehmer • Höchstzulässiger Zeitraum • Wettbewerbsregister

EuGH, Urteil vom 24.10.2018 – C-124/17, Vossloh Laeis

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung des nationalen Rechts nicht entgegensteht, nach der ein Wirtschaftsteilnehmer, der seine Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes nachweisen möchte, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem begangenen Fehlverhalten in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit nicht nur mit der Ermittlungsbehörde, sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der diesem eigenen Rolle umfassend klären muss, um Letzterem den Nachweis der Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit zu erbringen, sofern diese Zusammenarbeit auf die Maßnahmen beschränkt ist, die für die betreffende Prüfung unbedingt erforderlich sind.

2. Art. 57 Abs. 7