Fünf Fragen an Katrin Roesen
Dr. Katrin Roesen
Die Bußgeldleitlinien des Amtes sind schon etwas älter. Zeit für eine Überarbeitung? Als Thema würde sich z. B. die Konzernbebußung anbieten.
Die aktuellen Bußgeldleitlinien sind von 2013. Nach fünf Jahren macht eine Revision durchaus Sinn. Anlass bieten natürlich auch die Neuregelungen der 9. GWB-Novelle zu Unternehmensbußen, die den Kreis der Bußgeldadressaten innerhalb eines Unternehmens unter Einführung einer gesamtschuldnerischen Einstandspflicht erweitert haben, die auch Muttergesellschaften und Nachfolger einbezieht. Bei der Umsetzung dieser unternehmensgerichteten Sanktionsmöglichkeit werden in der Praxis sicherlich neue Fragen auftauchen. Ob eine Anpassung der Leitlinien an die Neuregelungen allerdings kurzfristig am grünen Tisch oder erst nach einer gewissen Fallpraxis erfolgen sollte, ist eine offene Frage.
Ungelöst ist derzeit auch das Spannungsverhältnis zwischen OLG Düsseldorf und Bundeskartellamt in der Bußgeldbemessung – Stichwort: