Versandapotheken: BKartA gibt Übernahme von apo-rot durch DocMorris frei
Versandapotheke • Arzneimittel • Bedarfsmarktkonzept • Marktabgrenzung • Fusionskontrolle • Marktanteile
Bundeskartellamt, Fallbericht vom 28.09.2018 – B3-89/18, apo-rot
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des apo-rot Versandhandels durch DocMorris freigegeben. Die beiden Unternehmen betreiben Versandapotheken, die in Deutschland Medikamente über das Internet vertreiben.
Im Rahmen der Untersuchung des Zusammenschlusses hat das Bundeskartellamt zwischen rezeptpflichtigen Arzneimitteln und nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten unterschieden. Erstere sind preislich durch die Arzneimittelpreisverordnung gebunden, soweit die Präparate nicht von einer Apotheke mit Sitz im EU-Ausland stammen; bei nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten gibt es demgegenüber keine Beschränkungen des Preiswettbewerbs.
Nach dem Dafürhalten des Amtes stellt der Versandhandel nach dem sog.