WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Noch einmal VBL: Neue Gegenwertregelung wirksam
VBL • Gegenwertregelung • Kartellschadensersatz • AGB • Inhaltskontrolle • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Rückwirkung

Noch einmal VBL: Neue Gegenwertregelung wirksam

VBL • Gegenwertregelung • Kartellschadensersatz • AGB • Inhaltskontrolle • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Rückwirkung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2018 – 6 U 120/16 Kart, VBL Gegenwert

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Der satzungsändernde Beschluss vom 16.11.2016 und § 23 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in der Fassung der Nr. 2 dieses Beschlusses halten der AGB-rechtlichen wie der kartellrechtlichen Inhaltskontrolle stand.

2. Auf dieser Grundlage darf die VBL die bisher vereinnahmten Gegenwertzahlungen einschließlich der erwirtschaften Reinverzinsung behalten, solange sich der ehemalige Beteiligte nicht für eine Neuberechnung oder Erstattungslösung entscheidet.

3. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des ehemaligen Beteiligten auf deliktische Zinsen aus Kartellschadensersatz bis zum Inkrafttreten der rechtmäßigen Satzung wegen der Forderung von Gegenwertzahlungen auf der Grundlage unwirksamer Satzungsbestimmungen.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 33 GWB

§ 307 BGB

Sachverhalt

WUW 01/2019 S. 44>>

AUS DEM SACHVERHALT

1

Die Parteien