WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Überhöhte Wasserpreise in Mainz: Schadensersatz nach Kartellamtsverfahren
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Versorgungsunternehmen • Wasserpreise • Vergleichsmarktkonzept

Überhöhte Wasserpreise in Mainz: Schadensersatz nach Kartellamtsverfahren

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Versorgungsunternehmen • Wasserpreise • Vergleichsmarktkonzept

OLG Koblenz, Urteil vom 23.08.2018 – U 311/17 Kart, Wasserpreise Mainz

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Eine missbräuchliche Preisüberhöhung bei Trinkwasser in der Stadt Mainz kann durch den Vergleich mit dem Durchschnittspreis der 38 größten Wasserversorger in Deutschland nachgewiesen werden. Ein auf Schätzungen beruhender Typfallvergleich genügt hingegen nicht.

2. Fahrlässigkeit ist jedenfalls zu bejahen, wenn durch ein vorangegangenes Missbrauchsverfahren und ein zeitlich paralleles Grundsatzurteil des BGH die kartellrechtliche Problematik aktuell bekannt sein musste.

3. Die Höhe des Schadensersatzes kann sich an dem Betrag orientieren, den das Bundeskartellamt als Preissenkung im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens akzeptiert hat, um im Gegenzug das Missbrauchsverfahren einzustellen. Allerdings ist ein weiterer Sicherheitsabschlag vorzunehmen.

4. Ein Anspruch auf Vorlage von Akten des Bundeskartellamts besteht insbesondere dann nicht, wenn die Partei im Rahmen eines