WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Peek & Cloppenburg: Werbemaßnahmen nicht von kartellrechtlicher Abgrenzungsvereinbarung erfasst
Markenrecht • Recht der Gleichnamigen • Unlauterer Wettbewerb • Markenabgrenzungsvereinbarung • Gebietsabsprachen • Werbung

Peek & Cloppenburg: Werbemaßnahmen nicht von kartellrechtlicher Abgrenzungsvereinbarung erfasst

Markenrecht • Recht der Gleichnamigen • Unlauterer Wettbewerb • Markenabgrenzungsvereinbarung • Gebietsabsprachen • Werbung

OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2018 – 3 U 90/12, Peek & Cloppenburg

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Wird eine bereits bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage zweier Unternehmen mit identischem Firmenkennzeichen ohne Ausweitung des räumlichen Tätigkeitsbereichs ihrer Warenhäuser durch – zulässige – bundesweite Werbemaßnahmen des einen Unternehmens auch im räumlichen Tätigkeitsbereich des anderen Unternehmens gestört, dann muss dem von der Werbung angesprochenen Verkehr durch einen leicht erkennbaren, deutlich lesbaren und inhaltlich zutreffenden Hinweis, der nach seinem Sinn ohne weiteres erfassbar ist, hinreichend deutlich gemacht werden, welchem Unternehmen die Werbung zuzuordnen ist (Anschluss an u. a. BGH, Urt. v. 31.03.2010, I ZR 174/07, GRUR 2010, 738, Rn. 37 = RS0726482 – Peek & Cloppenburg I).

3. Der Verkehr ist daran gewöhnt, dass es im Internet häufig Linksetzungen gibt. Wegen der Information über die Standorte der Warenhäuser des werbenden Unternehmens