WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Dritt-Plattformverbot zulässig: OLG buchstabiert Coty-Kriterien aus
Selektiver Vertrieb • Luxusimage • Plattformverbot • Kernbeschränkung • Onlinehandel

Dritt-Plattformverbot zulässig: OLG buchstabiert Coty-Kriterien aus

Selektiver Vertrieb • Luxusimage • Plattformverbot • Kernbeschränkung • Onlinehandel

OLG Frankfurt/M., Urteil vom 12.07.2018 – 11 U 96/14 (Kart), Coty

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ein im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystem enthaltenes Verbot, bei Vertrieb der Vertragsprodukte im Internet nach außen erkennbar Dritte (Verkaufsplattformen) einzuschalten, stellt keine Kernbeschränkung i. S. des Art. 4 Buchst. b) und c) der Verordnung Nr. 330/2010 (Vertikal-GVO) dar, wenn der Hersteller gleichzeitig die Nutzung von Suchmaschinen/Preisvergleichsseiten zulässt.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Art. 101 AEUV

Art. 3, 4 Vertikal-GVO

§§ 1, 19, 20 GWB

Sachverhalt

Die Klägerin vertreibt Markenkosmetikprodukte in Deutschland. Sie vertreibt die im Klageantrag aufgeführten Marken im selektiven Vertrieb auf der Grundlage eines sog. Depotvertrages, den die Klägerin bzw. mit ihr verbundene Gesellschaften in Europa einheitlich verwenden und der um verschiedene Spezialverträge ergänzt wird, welche dazu bestimmt sind, den selektiven Vertrieb