WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Lkw-Klagewelle kommt ins Rollen: Schadensersatz bei Informationsaustausch und Schadenspauschalierung in AGB
Kartellschadensersatz • Lkw-Kartell • Bindungswirkung • Kartellbetroffenheit • Anscheinsbeweis • Pauschalierter Schadensersatz • Informationsaustausch • Preiskartell • Schadensweiterwälzung • Verjährung

Lkw-Klagewelle kommt ins Rollen: Schadensersatz bei Informationsaustausch und Schadenspauschalierung in AGB

Kartellschadensersatz • Lkw-Kartell • Bindungswirkung • Kartellbetroffenheit • Anscheinsbeweis • Pauschalierter Schadensersatz • Informationsaustausch • Preiskartell • Schadensweiterwälzung • Verjährung

LG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2018 – 30 O 33/17, Feuerwehrfahrgestell für hessische Dörfer

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Für die Frage der Kartellbetroffenheit eines Erwerbsvorgangs gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO. Die Darlegungs- und Beweislast für die konkrete Kartellbetroffenheit trägt der Kartellgeschädigte. Für die Kartellbetroffenheit streitet ein Beweis des ersten Anscheins, wenn sich dieser in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht in eine von der EU-Kommission festgestellte Kartellabsprache einfügt.

2. Für die Frage, ob und in welcher Höhe durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, gilt das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO. Für die allgemein preissteigernde Wirkung eines Kartells streitet ebenfalls ein Anscheinsbeweis.

3. Wenn ein Informationsaustausch über einen langen Zeitraum organisiert wird, spricht dies angesichts des Aufwands und des Bußgeldrisikos dafür, dass dieser den Kartellanten finanzielle Vorteile ermöglichte.

4. Eine