Konzerninterne Weiterveräußerung: Insolvenzverwalter scheitert mit Schadensersatzklage
Kartellschadensersatz • Schadensweiterwälzung • Vorteilsanrechnung • Konzerninterne Geschäfte • Verjährung • Abtretung
LG Frankfurt/M., Urteil vom 10.08.2018 – 2-03 O 239/16, Konzerninterne Schadensweiterreichung
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Bei der Schadensverlagerung auf konzern- bzw. gruppeninterne Gesellschaften bzw. auf Endkunden handelt es sich rechtlich um eine Vorteilsanrechnung, bei der ein zunächst eingetretener Schaden durch eine planmäßige Weiterveräußerung wieder ausgeglichen wird. Ein Geschädigter muss es sich schadensmindernd anrechnen lassen, wenn es ihm gelungen ist, einen wegen des Verstoßes überhöhten Kaufpreis auf seine eigenen Abnehmer abzuwälzen. Diese Abnehmer können den Schaden, der ihnen durch die Abwälzung entstanden ist, unmittelbar vom Schädiger ersetzt verlangen, weil dieser auf Grund des begangenen Verstoßes auch ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies gilt auch bei konzerninterner Weiterveräußerung.
2. Die Darlegungslast für die Vorteilsanrechnung trifft den Kartellanten. Nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast obliegt es jedoch