WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Bunkerdienste: Rücknahme der Anmeldung des beabsichtigten Erwerbs von NWB durch Reinplus
Fusionskontrolle • Bunkerdienstleistungen • Schifffahrt • Sachliche Marktabgrenzung • Marktbeherrschende Stellung

Bunkerdienste: Rücknahme der Anmeldung des beabsichtigten Erwerbs von NWB durch Reinplus

Fusionskontrolle • Bunkerdienstleistungen • Schifffahrt • Sachliche Marktabgrenzung • Marktbeherrschende Stellung

Bundeskartellamt, Fallbericht vom 04.07.2018 – B8-34/18, Bunkerdienste

Das BKartA hat den beabsichtigten Erwerb der NWB Nord- und Westdeutsche Bunker GmbH, Hamburg, durch die Reinplus VanWoerden Bunker GmbH, Mannheim, im Hauptprüfverfahren vertieft untersucht und die Beteiligten mit Blick auf wettbewerbliche Bedenken „abgemahnt“. Die Anmeldung wurde daraufhin am 18.06.2018 zurückgenommen.

Bunkerdienstleistungen im Fokus

Beide Unternehmen bieten Bunkerdienstleistungen an. Darunter wird in der Schifffahrt die Betankung (auch: Bunkerung) von Schiffen mit Schiffskraftstoffen für den eigenen Antrieb bezeichnet. Der geplante Zusammenschluss betraf insb. die