WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Kostenlose Warn-Wetter-App: Hoheitliches Handeln des Deutschen Wetterdienstes
Hoheitliche Tätigkeit • Geschäftliches Handeln • Staatliche Aufgabenerfüllung

Kostenlose Warn-Wetter-App: Hoheitliches Handeln des Deutschen Wetterdienstes

Hoheitliche Tätigkeit • Geschäftliches Handeln • Staatliche Aufgabenerfüllung

OLG Köln, Urteil vom 13.07.2018 – 6 U 180/17, Warn-Wetter-App

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die kostenlose Bereitstellung einer App, die der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 4 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWDG) dient, stellt eine hoheitliche Aufgabe zur Erfüllung eines gesetzlich normierten Auftrags dar. Es handelt sich nicht um eine geschäftliche Handlung, die an den Wettbewerbsgesetzen gemessen werden kann. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Deutsche Wetterdienst die Leistungen in einer privatrechtlichen Handlungsform erbringt.

(LS von der Redaktion formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§§ 1, 4, 6 DWDG

§§ 3, 3a, 8 UWG

Sachverhalt

3

Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Erbringung von unentgeltlichen meteorologischen Dienstleistungen durch die Beklagte.

4

Die Klägerin bietet als gewerblicher Anbieter meteorologische Dienstleistungen an und verbreitet diese über ihre Internet-Website unter www.WetterOnline.de. Ihre Angebote