WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
„Schienenfreunde“ in München: Anscheinsbeweis, auch für Preisschirmeffekte
Kartellschadensersatz • Anscheinsbeweis • Beschaffungsvorgang • Quotenkartell • Preisabsprachen • Preisschirmeffekte • Passing-on defence • Verjährung

„Schienenfreunde“ in München: Anscheinsbeweis, auch für Preisschirmeffekte

Kartellschadensersatz • Anscheinsbeweis • Beschaffungsvorgang • Quotenkartell • Preisabsprachen • Preisschirmeffekte • Passing-on defence • Verjährung

OLG München, Urteil vom 08.03.2018 – U 3497/16, Schienenfreunde

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Ebenso wie bei einem Quotenkartell und reinen Preisabsprachen besteht auch bei Kundenschutzabsprachen („Stammkundenmodell“) ein Anscheinsbeweis für eine kartellbedingte Preiserhöhung.

2. Kartellanten sind zum Ersatz des aus einem Kartellverstoß entstehenden Schadens nach § 33 GWB verpflichtet; ein solcher Schaden kann auch in einem sog. Preisschirmeffekt („umbrella pricing“) begründet sein. Preisschirmeffekte bezeichnen Preisveränderungen von Kartellaußenseitern als Reaktion auf veränderte Marktbedingungen durch ein Kartell. Sie setzen regelmäßig die Transparenz der Marktverhältnisse und eine Marktbeobachtung durch Kartellaußenseiter voraus. Preisschirmeffekte entstehen daher typischerweise erst mit zeitlicher Verzögerung.

(Gekürzte LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§§ 1, 33 GWB

§§ 199, 830 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB

Art. 229 § 6 EGBGB

§ 133 UmwG

Sachverhalt

1

Die