B2B-Handelsplattform: BKartA prüft Klöckner-Modell für Stahlprodukte
Handelsplattform • Internet of Things • B2B • Effizienzgewinn • Stahl • Kooperationen
Bundeskartellamt, Fallbericht vom 27.03.2018 – B5-1/18-001, XOM Metals GmbH
Eine von der Klöckner & Co SE, Duisburg („KSE“), geplante Business-to-Business Internet-Plattform zum Vertrieb von Stahlprodukten ist vom Bundeskartellamt als unbedenklich erachtet worden. Es hat folglich sein Aufgreifermessen nicht ausübt und keine Einwände erhoben. Die Plattform soll durch eine 100 %-ige Tochter von KSE aufgebaut und betrieben werden. Die Plattform dient der digitalen Vernetzung und richtet sich an Stahlhersteller und Stahlhändler. Sie soll das Finden eines passenden Vertragspartners erleichtern sowie Bestellvorgänge automatisieren. Die Bestellvorgänge sollen u. a. dadurch effizienter ausgestaltet werden, dass alle Produkt- und Leistungsoptionen jederzeit online eingesehen werden können.
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