Rekordgeldbuße: Kommission geht wegen Android-Bindungen gegen Google vor
Google Android • Missbrauch von Marktmacht • Marktbeherrschung • Intel • Betriebssystem • Kopplung • Innovationswettbewerb
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.07.2018 – IP/18/4581
Die Europäische Kommission hat das Verfahren in Sachen Google Android am 18.07.2018 mit einer aufsehenerregenden Entscheidung abgeschlossen. Die Kommission hat dabei das höchste Bußgeld verhängt, das je gegen ein einzelnes Unternehmen ausgesprochen wurde (4,34 Mrd. €). Für das Kartellrecht noch bedeutsamer dürfte sein, dass die Kommission skizziert hat, was sie bei der Gestaltung von Plattformen und digitalen Ökosystemen wie dem Google Betriebssystem Android für missbräuchlich hält. Die Entscheidung knüpft an
WUW 09/2018 S. 468Google Shopping (WUW1260025) an. Der Entscheidungstext (Az.: AT.40099) ist bislang noch nicht veröffentlicht worden, es liegt nur eine Pressemitteilung vor.
Die Kommission hat drei Strategien in den Blick genommen: Erstens habe Google von allen Smartphone-Herstellern im Gegenzug für die Lizenzierung des App-Stores (Play Store) verlangt, die Google-Suche und den Google-Browser Chrome auf