Neuordnung von Rettungsdiensten: Kein Kartellrechtsverstoß des Landkreises bei Inhouse-Vergabe
Rettungsdienstleistungen • Inhouse-Vergabe • Direktvergabe • Ausschreibung • Hoheitliche Aufgabe • Selbstverwaltung
VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.11.2017 – 3 A 14/17, Inhouse-Geschäft
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Ein Inhouse-Geschäft mit einer gemeinsamen GmbH mehrerer öffentlicher Rettungsdienstträger im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit stellt keinen Verstoß gegen beihilfenrechtliche Vorschriften dar, wenn es keine potentiellen Wettbewerber gibt, die eine strukturell vergleichbare Lösung bieten.
(LS von der Redaktion formuliert)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
Art. 106 AEUV
RL 2014/24/EU
Sachverhalt
Der Kläger erbringt aufgrund eines Übertragungsvertrages Rettungsdienstleistungen für den Beklagten, den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes im Kreis Segeberg, möchte dies auch in der Zukunft tun und wendet sich deshalb gegen eine vom Beklagten verfolgte Neuordnung des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg.
Der öffentliche Rettungsdienst im Kreis Segeberg (Notfallrettung und Krankentransport) hat sich seit dem Jahre 1981 wie folgt entwickelt:
Durch einen