WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Verlängerungsklausel im Verkehrsleistungsübertragungsvertrag: Anforderungen an bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung • Aufgabenträgermarkt • Marktabschottung • Laufzeit • Unbillige Behinderung • Diskriminierung • Vertikale Wettbewerbsbeschränkung • Geltungserhaltende Reduktion

Verlängerungsklausel im Verkehrsleistungsübertragungsvertrag: Anforderungen an bezweckte Wettbewerbsbeschränkung

Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung • Aufgabenträgermarkt • Marktabschottung • Laufzeit • Unbillige Behinderung • Diskriminierung • Vertikale Wettbewerbsbeschränkung • Geltungserhaltende Reduktion

BGH, Urteil vom 12.06.2018 – KZR 4/16, Busverkehr im Altmarkkreis

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ob ein Austauschvertrag (hier: über die Erbringung von Busverkehrsleistungen durch einen Subunternehmer des Genehmigungsinhabers) eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, richtet sich regelmäßig nicht nach den Absichten der Vertragsparteien, sondern danach, ob die getroffenen Vereinbarungen unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen ihrer Art nach objektiv geeignet sind, den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt zu beeinträchtigen.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 1 GWB 2005

Sachverhalt

1

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über die Fortdauer eines zwischen ihnen geschlossenen Verkehrsleistungsübertragungsvertrags.

2

Die beklagte GmbH ist Genehmigungsinhaberin für die Linien- und Schülerverkehre im Altmarkkreis Salzwedel; der Landkreis ist ihr alleiniger Gesellschafter. Die Beklagte erbringt die Verkehrsleistungen überwiegend mit eigenen Mitteln und