WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Grenzüberschreitende Gruppenklagen französischen Rechts bei Kartellrechtsverstößen

Grenzüberschreitende Gruppenklagen französischen Rechts bei Kartellrechtsverstößen

Prof. Dr. Jochen Hoffmann / Simon Horn, Licence en droit (Rennes)

Kartellschadensersatzansprüche von Verbrauchern können in Frankreich durch eine spezielle Gruppenklage verfolgt werden. Im Rahmen der Zuständigkeitsregeln der Brüssel Ia-VO können bei grenzüberschreitenden Kartellverstößen auch deutsche Unternehmen von derartigen Klagen betroffen werden. Darüber hinaus ermöglichen sie in bestimmten Fällen auch die Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Verbraucher. Erforderlich ist aber immer die Klageerhebung durch einen französischen Verbraucherverband, da die Klagebefugnis ausländischen Verbänden vorenthalten wird.

Class actions in French courts on cross-border antitrust violations
In France, cartel damage claims of consumers can be enforced through a special class action. Under the jurisdiction rules of the Brussels Ia Regulation, German undertakings may face such actions in connection with cross-border antitrust violations. In certain situations, the jurisdiction rules even allow