WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Die Genese des Auswirkungsprinzips in der Rechtsprechung des EuGH
– Eine Untersuchung unter Berücksichtigung des Intel-Urteils v. 06.09.2017, C-413/14 P

Die Genese des Auswirkungsprinzips in der Rechtsprechung des EuGH

– Eine Untersuchung unter Berücksichtigung des Intel-Urteils v. 06.09.2017, C-413/14 P

Diplom-Jurist Joshua Niclas Berg, LL.M.

Um extraterritorial veranlassten Wettbewerbsstörungen zu begegnen, wird dem Unionsrecht qua Auslegung extraterritoriale Anwendbarkeit attestiert. Die formale Anknüpfung orientiert sich am Territorialitäts- und am Auswirkungsprinzip. Letzteres ist in qualifizierter Form auch vom Gerichtshof in seinem Intel-Urteil vom 06.09.2017 im Bereich des EU-Kartellrechts höchstrichterlich als völkerrechtlich zulässiges Kriterium zur Begründung der Kommissionszuständigkeit bestätigt worden. Der Gerichtshof geht von der Alternativität von qualifiziertem Auswirkungs- und Durchführungsprinzip aus. Die argumentative Analyse beider Prinzipien kommt zu dem Schluss, dass diese Rechtsprechung uneingeschränkt zu begrüßen ist, wenngleich zukünftig das Durchführungsprinzip ausdrücklich aufgegeben werden sollte.

A signal against behaviours which damage the market
The method of choice to counter anticompetitive behaviours from outside of the EU is the extension of the scope