WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Genehmigungs- und Teilnahmebestimmungen (inter)nationaler Sportfachverbände im Lichte der ISU-Entscheidung der Europäischen Kommission

Genehmigungs- und Teilnahmebestimmungen (inter)nationaler Sportfachverbände im Lichte der ISU-Entscheidung der Europäischen Kommission

Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M. (Univ. of Wisconsin)

Die Europäische Kommission liefert mit ihrer Entscheidung vom 08.12.2017 im ISU-Fall kartellrechtliche Orientierungspunkte für die verbreitete Praxis von Sportfachverbänden, durch Genehmigungs- und Teilnahmebestimmungen private kommerzielle Sportveranstalter zu regulieren, die mit ihren Veranstaltungen in Konkurrenz zu denjenigen eines Sportfachverbandes treten (wollen). Nach Klärung der Frage, welche mit Genehmigungsbestimmungen von Sportfachverbänden verfolgten Ziele als legitim i. S. der ersten Stufe des Drei-Stufen-Tests (Meca-Medina) eingestuft werden können (Heermann, WuW 2018, 241 ff.), wird nunmehr untersucht, wie Sportverbände in ihren Statuten die an verbandsgebundene Athlet(inn)en gerichteten Teilnahmeerlaubnisvorbehalte und Teilnahmeverbote sowie die damit verbundenen Sanktionsregelungen kartellrechtskonform ausgestalten und umsetzen können.

Authorization and participation requirements of (inter)national sports