Preisdiskriminierung durch Verwertungsgesellschaft: Analyse aller relevanten Umstände
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung • Preisdiskriminierung • Verwertungsgesellschaft • Auswirkungsanalyse
EuGH, Urteil vom 19.04.2018 – Rs. C-525/16, MEO
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der Begriff „im Wettbewerb benachteiligt werden“ i. S. von Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV ist dahin auszulegen, dass er, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen eine preisliche Diskriminierung zwischen Handelspartnern auf dem nachgelagerten Markt vornimmt, den Fall betrifft, dass dieses Verhalten eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Handelspartnern bewirken kann. Die Feststellung, ob ein Handelspartner „im Wettbewerb benachteiligt“ wird, erfordert nicht den Nachweis einer tatsächlichen und messbaren Verschlechterung der Wettbewerbsposition, sondern ist auf eine Analyse aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu stützen, die den Schluss zulässt, dass dieses Verhalten einen Einfluss auf die Kosten, auf die Gewinne oder auf ein anderes maßgebliches Interesse eines oder mehrerer dieser Partner hat, sodass dieses Verhalten geeignet ist, diese Position zu beeinträchtigen.
(Beantwortung der