WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Gegenwertzahlungen: Keine Anwendbarkeit des § 33 GWB auf Alt-Fälle
VBL-Gegenwert II • Rückwirkung • Verzugszinsen • Gegenwertzahlung • Andauernder Kartellrechtsverstoß • Selbstbindung

Gegenwertzahlungen: Keine Anwendbarkeit des § 33 GWB auf Alt-Fälle

VBL-Gegenwert II • Rückwirkung • Verzugszinsen • Gegenwertzahlung • Andauernder Kartellrechtsverstoß • Selbstbindung

BGH, Hinweisbeschluss vom 14.11.2017 – KZR 42/15, Gegenwertzahlung

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Neufassung des § 33 GWB im Rahmen der 7. GWB-Novelle entfaltet keine Rückwirkung auf bei ihrem Inkrafttreten bereits abgeschlossene Kartellrechtsverstöße.

2. § 81 Abs. 6 GWB ist hingegen ab Inkrafttreten dieser Vorschrift auf zuvor erlassene Bußgeldbescheide anzuwenden. Bei § 81 Abs. 6 GWB handelt sich um eine vollstreckungsrechtliche Regelung, weshalb sämtliche nicht vollstreckte Bußgeldbescheide ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 81 Abs. 6 GWB zu verzinsen sind, unabhängig davon, wann die Tat beendet war oder der Bußgeldbescheid erlassen wurde.

(LS von der Redaktion formuliert)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 33 GWB 2005, § 81 Abs. 6 GWB

Sachverhalt

1

Die Klägerin, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), schließt mit Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Beteiligten) Beteiligungsvereinbarungen in Form von Gruppenversicherungsverträgen ab.