Neuer Richtlinienentwurf: Schutz für Whistleblower
Whistleblower • Hinweisgeber • Geschäftsgeheimnisse • Know-how • Kronzeugenregelung
EU-Kommission, Entwurf vom 23.04.2018 – COM(2018) 218 final, Proposal on a Directive on the protection of persons reporting on breaches of Union law
Am 23.04.2018 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zum Schutz von Whistleblowern veröffentlicht.
Whistleblower (dt. „Hinweisgeber“) sind Personen, die Informationen über ein in einem arbeitsbezogenen Kontext begangenes Fehlverhalten melden oder offenlegen. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, Schäden für das öffentliche Interesse abzuwenden, die ansonsten verborgen blieben. Gleichwohl werden potenzielle Hinweisgeber aus Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen häufig davon abgehalten, ihre Bedenken zu äußern. Aus diesem Grunde betont die Europäische Kommission die herausragende Bedeutung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes zur Wahrung des öffentlichen Interesses.
Der Richtlinienentwurf gliedert sich in fünf Kapitel:
Kapitel I (Artikel 1 bis 3) des Richtlinienentwurfs umschreibt den