WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Geringe Wettbewerbsintensität: Zementzusammenschluss scheitert
Fusionskontrolle • Zementmarkt • Rücknahme • Unilaterale Effekte • Koordinierte Effekte • Marktbeherrschende Stellung

Geringe Wettbewerbsintensität: Zementzusammenschluss scheitert

Fusionskontrolle • Zementmarkt • Rücknahme • Unilaterale Effekte • Koordinierte Effekte • Marktbeherrschende Stellung

Bundeskartellamt, Fallbericht vom 12.01.2018 zur Rücknahme vom 15.11.2017, B1-47/17

Am 03.05.2017 hatte die Schwenk Zement KG die beabsichtigte Übernahme der Opterra Zement GmbH angemeldet. Nachdem das Bundeskartellamt die Fusion im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens eingehend untersucht hatte, teilte es den Anmeldern am 30.10.2017 seine wettbewerblichen Bedenken mit und stellte eine Untersagung in Aussicht. Daraufhin haben die Zusammenschlussparteien die Anmeldung am 15.11.2017 zurückgenommen.

Marktabgrenzung

Beide Unternehmen sind im Bereich der Zementherstellung tätig. Das BKartA rechnet sog. Grauzemente einem eigenen sachlichen Markt zu und grenzt diese von Weißzementen und Sonderzementen ab. Nach den Ermittlungen des Amtes spreche vieles für eine weitere Ausdifferenzierung innerhalb der Grauzemente, etwa nach Loseware und Sackware. Eine exakte sachliche Marktabgrenzung konnte jedoch offengelassen werden. Mit Blick auf die räumliche Marktabgrenzung hat das BKartA den relevanten Markt