WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Bagatellmarkt: Airbus darf Anbieter von Ein-Gang-Flugzeugen übernehmen
Fusionskontrolle • Verkehrsflugzeuge • Bagatellmarkt

Bagatellmarkt: Airbus darf Anbieter von Ein-Gang-Flugzeugen übernehmen

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Bundeskartellamt, Fallbericht vom 16.01.2018 zur Entscheidung vom 05.12.2017, B9-165/17

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Bombardier-Tochter „CSALP“ durch Airbus freigegeben.

Beide Unternehmen sind auf dem Markt für die Herstellung von Verkehrsflugzeugen tätig. Hierbei handelt es sich um einen weltweiten Markt, der durch die vier Hersteller Boeing, Airbus, Bombardier und Embraer dominiert wird.

Während Airbus und Boeing das gesamte Spektrum an Verkehrsflugzeugen anbieten, haben sich Bombardier und

WUW 06/2018 S. 351

Embraer auf Ein-Gang-Flugzeuge („singe