Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Rücktritt nach §§ 320 ff. BGB ohne Rücktrittsgrund
Wettbewerbsverbot • Rücktritt • Karenzentschädigung • Rücktrittserklärung • Auslegung • Wichtiger Grund
BAG, Urteil vom 31.01.2018 – 10 AZR 392/17, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht der §§ 323 ff. BGB finden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die in § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB geregelten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote Anwendung. § 314 BGB steht dem nicht entgegen.
(LS des Gerichts)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§ 323 Abs. 1 BGB
§ 110 Satz 2 GewO
§ 74b Abs. 1 HGB
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Karenzentschädigung.
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2014 als „Beauftragter technische Leitung“ zu einem Bruttomonatsverdienst von zuletzt 6.747,20 € beschäftigt.
Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 12.12.2013 lautet auszugsweise:
„IX. Wettbewerbsverbot
Geltungsbereich
(a) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für kein