WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Rücktritt nach §§ 320 ff. BGB ohne Rücktrittsgrund
Wettbewerbsverbot • Rücktritt • Karenzentschädigung • Rücktrittserklärung • Auslegung • Wichtiger Grund

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Rücktritt nach §§ 320 ff. BGB ohne Rücktrittsgrund

Wettbewerbsverbot • Rücktritt • Karenzentschädigung • Rücktrittserklärung • Auslegung • Wichtiger Grund

BAG, Urteil vom 31.01.2018 – 10 AZR 392/17, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht der §§ 323 ff. BGB finden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die in § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB geregelten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote Anwendung. § 314 BGB steht dem nicht entgegen.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 323 Abs. 1 BGB

§ 110 Satz 2 GewO

§ 74b Abs. 1 HGB

Sachverhalt

1

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Karenzentschädigung.

2

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2014 als „Beauftragter technische Leitung“ zu einem Bruttomonatsverdienst von zuletzt 6.747,20 € beschäftigt.

3

Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 12.12.2013 lautet auszugsweise:

„IX. Wettbewerbsverbot

Geltungsbereich

(a) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für kein