Erfolgloser IFG-Antrag: Kein Zugang zum Votum des BKartA-Berichterstatters
Informationsfreiheitsgesetz • Akteneinsicht • Beschlusskammer • Kollegialprinzip • Vertraulichkeit • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2017 – 15 A 530/16, IFG-Antrag
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts unterliegt auch nach Ergehen der Entscheidung der Beschlussabteilung dem Vertraulichkeitsschutz des § 3 Nr. 3 b) IFG, wenn die Herausgabe des Votums geeignet ist, die notwendige Vertraulichkeit der Beratungen der Beschlussabteilung zu beeinträchtigen.
(LS des Gerichts)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
§§ 3 Nr. 3 b), 6 Satz 2 IFG
§ 51 GWB
§ 76 GO-BKartA
Sachverhalt
Am 31.01.2012 wandte sich der Kläger mit einem Auskunftsersuchen an das BKartA. Dieses betraf die geplante Kontrollübernahme der Beigeladenen zu 2. – der Herausgeberin einer regionalen Tageszeitung – durch die Beigeladene zu 1., die ebenfalls eine regionale Tageszeitung verlegt. Unter Berufung auf § 1 IFG beantragte der Kläger
a) Einsicht in den internen Beratungsvermerk zur Vorbereitung der Entscheidung
b) Einsicht in die