WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Erfolgloser IFG-Antrag: Kein Zugang zum Votum des BKartA-Berichterstatters
Informationsfreiheitsgesetz • Akteneinsicht • Beschlusskammer • Kollegialprinzip • Vertraulichkeit • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Erfolgloser IFG-Antrag: Kein Zugang zum Votum des BKartA-Berichterstatters

Informationsfreiheitsgesetz • Akteneinsicht • Beschlusskammer • Kollegialprinzip • Vertraulichkeit • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2017 – 15 A 530/16, IFG-Antrag

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts unterliegt auch nach Ergehen der Entscheidung der Beschlussabteilung dem Vertraulichkeitsschutz des § 3 Nr. 3 b) IFG, wenn die Herausgabe des Votums geeignet ist, die notwendige Vertraulichkeit der Beratungen der Beschlussabteilung zu beeinträchtigen.

(LS des Gerichts)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§§ 3 Nr. 3 b), 6 Satz 2 IFG

§ 51 GWB

§ 76 GO-BKartA

Sachverhalt

2

Am 31.01.2012 wandte sich der Kläger mit einem Auskunftsersuchen an das BKartA. Dieses betraf die geplante Kontrollübernahme der Beigeladenen zu 2. – der Herausgeberin einer regionalen Tageszeitung – durch die Beigeladene zu 1., die ebenfalls eine regionale Tageszeitung verlegt. Unter Berufung auf § 1 IFG beantragte der Kläger

3

a) Einsicht in den internen Beratungsvermerk zur Vorbereitung der Entscheidung

4

b) Einsicht in die