WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Steuerrechtliche Geltendmachung: EU-Geldbußen unterliegen mit Grundbetrag dem Abzugsverbot
Geldbuße • Betriebsausgaben • Abzugsverbot • Gewinnabschöpfung • Bußgeldrecht • Grundbetrag

Steuerrechtliche Geltendmachung: EU-Geldbußen unterliegen mit Grundbetrag dem Abzugsverbot

Geldbuße • Betriebsausgaben • Abzugsverbot • Gewinnabschöpfung • Bußgeldrecht • Grundbetrag

FG Münster, Urteil vom 22.12.2017 – 4 K 1099/15 G,F,Zerl, Betriebsausgabenabzug

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 EStG sind von der Europäischen Kommission festgesetzte Geldbußen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

2. Die von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellverstoßes verhängten Geldbußen beinhalten jedenfalls dann keinen steuerlich abzugsfähigen Abschöpfungsanteil, wenn die Europäische Kommission die Berechnung der Geldbuße nach Maßgabe der Bußgeldleitlinien auf den sog. Grundbetrag beschränkt.

WUW 04/2018 S. 227>>

Eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 Halbs. 1 EStG kann möglicherweise im Rahmen einer nach den Bußgeldleitlinien möglichen, zur Erhöhung des Grundbetrags führenden Berücksichtigung „erschwerender Umstände“ erfolgen.

3. Eine steuerlich begünstigte Gewinnabschöpfung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 Halbs. 1 EStG kann nur bei entsprechender Zwecksetzung des