Abfall- und Energiewirtschaft: Erwerb einer Sperrminorität führt nicht zur Wettbewerbsbehinderung
Abfallwirtschaft • Energiewirtschaft • Unternehmenszusammenschluss • Beteiligung • Sperrminorität
Bundeskartellamt, Fallbericht vom 16.02.2018 zum Beschluss vom 14.12.2017 – B4-80/17, EnBW/MVV
Das Bundeskartellamt hat die Aufstockung der Beteiligung der EnBW an der MVV i. H. von 6,28 % auf insgesamt 28,76 % freigeben. Der Zusammenschluss führe zwar zu einer aktienrechtlichen Sperrminorität der EnBW an MVV auf den
WUW 04/2018 S. 230Märkten für Abfallverwertung und Energieversorgung; diese habe aber keine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs zur Folge.
Das BKartA hat im Rahmen der wettbewerblichen Prüfung den Markt für unvorbehandelte Siedlungsabfälle, den Markt für die Verbrennung von Gewerbeabfall, den Erstabsatzmarkt für Strom, die Bereitstellung von Regelenergie und erstmals das Redispatch geprüft.
EnBW und MVV sind in den Bereichen Energieversorgung und Entsorgungsdienstleistungen tätig und sind zusammen mit RWE an der Großkraftwerk Mannheim AG beteiligt.
Auf dem Markt von unvorbehandelten Siedlungsabfällen im nördlichen Baden