WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Auf dünnem Eis: Internationale Eislaufunion muss wettbewerbswidrige Sanktionsvorschriften ändern
ISU • Sportverband • Zulassungsbestimmungen • Sanktionen

Auf dünnem Eis: Internationale Eislaufunion muss wettbewerbswidrige Sanktionsvorschriften ändern

ISU • Sportverband • Zulassungsbestimmungen • Sanktionen

EU-Kommission, Entscheidung vom 08.12.2017, Ice Skating Union

Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 08.12.2017 festgestellt, dass die Sanktionsvorschriften der Internationalen Eislaufunion (ISU) gegen EU-Kartellrecht verstoßen. Nach diesen Vorschriften werden Eisschnellläuferinnen und -läufer, die an nicht genehmigten Wettkämpfen teilnehmen, mit harten Sanktionen belegt. Die ISU ist der internationale Dachverband für Eiskunstlauf und Eisschnelllauf. Ihm gehören die nationalen Eislaufverbände an. Die ISU ist als einziger Dachverband vom Internationalen Komitee anerkannt. Die ISU organisiert in ihrer Funktion als Dachverband u. a. Wettkämpfe und generiert auf diese Weise Einnahmen.

Hintergrund für das Verfahren waren Beschwerden zweier niederländischer Eisschnellläufer. Die EU-Kommission leitete daraufhin am 05.10.2015 ein Verfahren ein und übermittelte am 27.09.2016 Beschwerdepunkte an die ISU.

EU-Wettbewerbsrecht auf Sportverbände anwendbar