WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Europarechtliche Aspekte zur Anwendbarkeit der Verjährungshemmung gem. § 33 Abs. 5 GWB a. F. auf Altfälle

Europarechtliche Aspekte zur Anwendbarkeit der Verjährungshemmung gem. § 33 Abs. 5 GWB a. F. auf Altfälle

RA Dr. Alex Petrasincu, LL.M. (Columbia) / RA Otis Gröne

Im Kartellschadensersatzrecht kann die Anwendung nationaler Vorschriften nur im europarechtlichen Kontext erfolgen. Die Gewährleistung der Wirksamkeit des europäischen Kartellrechts erfordert eine am Effektivitätsgrundsatz ausgerichtete Auslegung der nationalen Normen. Sofern der Verjährungsbeginn nach deutschem Recht weiter an den Abschluss eines für den Geschädigten nachteiligen Vertrages anknüpft und der Hemmungstatbestand des § 33 Abs. 5 GWB a. F. lediglich auf Ansprüche angewendet würde, die ab Juli 2005 entstanden sind, so wäre die kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist für Kartellschadensersatzansprüche mit dem Effektivitätsgrundsatz nicht vereinbar.

EU-law aspects of suspension of statute of limitations under German law
When applying national legal provisions to cartel damages claims, the EU law context needs to be considered. To ensure that European competition law is effectively implemented, national laws need