WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Emotionale Befindlichkeiten der Kunden: Marktabgrenzung und Behinderung bei Luxusautos
Vertragswerkstatt • Selektives Vertriebssystem • Marktabgrenzung nach Marken • Ressourcenmarkt • Endkundenmarkt • Relative Marktmacht

Emotionale Befindlichkeiten der Kunden: Marktabgrenzung und Behinderung bei Luxusautos

Vertragswerkstatt • Selektives Vertriebssystem • Marktabgrenzung nach Marken • Ressourcenmarkt • Endkundenmarkt • Relative Marktmacht

BGH, Urteil vom 23.01.2018 – KZR 48/15, Vertragswerkstatt

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Zulassung zu Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen ist mit Blick auf den vorgelagerten Ressourcenmarkt markenspezifisch abzugrenzen, wenn freie Werkstätten keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit haben, diese Tätigkeit auch ohne den Status einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers auszuüben.

2. Für diese Beurteilung hat neben der spezifischen Leistungsfähigkeit einer Werkstatt und den hierfür notwendigen Vorbedingungen auch die Frage Bedeutung, in welchem Maße eine freie Vertragswerkstatt erwarten kann, dass Eigentümer von Fahrzeugen bestimmter Marken sie für die Erbringung einer Werkstattleistung in Betracht ziehen. Auch Befindlichkeiten der Kundschaft, die eher emotional bedingt sind, können die Wettbewerbschancen eines Unternehmens beeinflussen.

3. Die Marktanteile sind weniger anhand der Zahl erteilter Aufträge, sondern an dem jeweils erzielten Umsatz zu