WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Anzapfverbot: Forderung von Hochzeitsrabatten gegenüber Sektlieferanten war kartellrechtswidrig
Anzapfverbot • Hochzeitsrabatte • Auffordern • Bestwertabgleich • Konditionenabgleich

Anzapfverbot: Forderung von Hochzeitsrabatten gegenüber Sektlieferanten war kartellrechtswidrig

Anzapfverbot • Hochzeitsrabatte • Auffordern • Bestwertabgleich • Konditionenabgleich

BGH, Beschluss vom 23.01.2018 – KVR 3/17, Hochzeitsrabatte

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Feststellung, dass ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen ein anderes Unternehmen aufgefordert hat, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren, setzt nicht voraus, dass der Normadressat eine Besserstellung gegenüber seinen Wettbewerbern verlangt hat.

2. Die sachliche Rechtfertigung der von einem Normadressaten verlangten Vorteile kann nicht damit begründet werden, bei der Forderung fehle es an einer Ausnutzung der Marktmacht des Normadressaten.

3. Ist die Forderung eines Vorteils nicht leistungsgerecht, weil zwischen Forderung und Grund oder angebotener Gegenleistung ein offensichtliches Missverhältnis besteht, spricht eine Vermutung für das Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung. Die Prüfung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung erfordert dabei eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten verlangten Konditionen.

4. Die Forderung eines