WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Lkw-Kartell: Keine Passing-on Defence bei Müll- und Feuerwehrfahrzeugen einer Kommune
Kartellschadensersatz • Bindungswirkung • Preiskartell • Quotenkartell • Anscheinsbeweis • Schadensweiterwälzung • Schadenspauschale • Verjährung

Lkw-Kartell: Keine Passing-on Defence bei Müll- und Feuerwehrfahrzeugen einer Kommune

Kartellschadensersatz • Bindungswirkung • Preiskartell • Quotenkartell • Anscheinsbeweis • Schadensweiterwälzung • Schadenspauschale • Verjährung

LG Hannover, Urteil vom 18.12.2017 – 18 O 8/17, Lkw-Kartell Göttingen

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Bei Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen sowie Absprachen über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Emissionstechnologien für Lkw mit dem Ziel, die Preisgestaltung und die üblichen Preisbewegungen zu verfälschen, besteht ein Anscheinsbeweis für eine allgemein preissteigernde Wirkung. Für die preissteigernde Wirkung sprechen auch die lange Dauer des Kartells und die Reichweite über den gesamten EWR.

2. Der Anscheinsbeweis erstreckt sich auch auf die Kartellbefangenheit. Der Kartellgeschädigte genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er vorträgt und ggf. beweist, dass er solche Geschäfte mit den Kartellbeteiligten überhaupt getätigt hat.

3. Eine Schadenspauschale im Vertrag von 15 % der Auftragssumme bei Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung kann wirksam sein.

4. Voraussetzung für den Einwand der Schadensweiterwälzung ist